1.    Allgemeine Bestimmungen

a) Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien geregelt, ergebenden sich aus dem Vertrag über die Besorgung des COC-Zertifikats (nachstehend nur ’Vertrag über die COC-Besorgung’), abgeschlossen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer - der Gesellschaft Progress EU, s.r.o., mit Sitz in Rezedova 26, 821 01 Bratislava, Slowakische Republik, Id.Nr. 45473307, UID/USt.-Id.Nr. SK2023014862, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichtes Bratislava I, Einlage Nr. 64181/B (nachstehend nur 'Auftragnehmer'), dessen Gegenstand die Besorgung und Zustellung der Übereinstimmungsbescheinigung an den Auftraggeber auf Grundlage der durch ihn vorgegebenen Spezifikation ist.


Kontaktangaben des Auftragnehmers:
E-Mail: info@cocdata.eu
Telefon: +421 902 339 535
Fax: +421 2 5564 1267
Postanschrift: Progress EU s.r.o., Rezedova 26, 821 01 Bratislava, Slowakische Republik


b) Unter dem Auftraggeber wird eine natürliche oder juristische Person verstanden, die eine Bestellung durch das System der Webseite des Auftragnehmers abgesendet hat.
c) Das COC-Zertifikat (nachstehend nur ´COC`) ist ein durch den Hersteller des Fahrzeuges (Klasse M1, L, T) ausgestelltes Dokument, mit dem bestätigt wird, dass der Fahrzeugtyp den technischen Voraussetzungen für die Typengenehmigung nach EU DIRECTIVE 2007/46/EC entspricht. Das COC kann nur für Fahrzeugtyp eingeholt werden, für die eine Typengenehmigung vorliegt.
d) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil des Vertrages über die Besorgung des COC-Zertifikats. Sollten der Auftragnehmer und der Auftraggeber einen schriftlichen Vertrag über die Besorgung des COC-Zertifikats abschließen, in dem von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen vereinbart sind, haben die Bestimmungen des Vertrages über die Besorgung des COC-Zertifikats Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
e) Der Auftragnehmer ist mit seinem auf der Webseite www.cocdata.eu präsentierten Dienstleistungsangebot gegenüber dem Auftraggeber 14 Tagen nach der Absendung der Auftragsbestätigung gebunden.

2.    Art des Abschlusses des Kaufvertrages

a) Der Auftraggeber stellt sein Antrag auf den Abschluss des Vertrages über die Besorgung des COC-Zertifikats in Form des Formulars auf der Webseite des Auftragnehmers www.cocdata.eu (nachstehend nur `Bestellung`).
b) Der Auftraggeber kann die Besorgung eines oder mehrerer COC in einer Bestellung zusammen bestellen.
c) Nach Absendung des Formulars wird auf der Webseite www.cocdata.eu ein virtuelles Personenkonto für den Auftraggeber eingerichtet. Über diese Tatsache wird dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung per E-Mail zugesandt. Die Führung des Personenkontos ist gebührenfrei.
d) Als verbindliche Auftragsannahme gilt die Übersendung der Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber nach vorheriger Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, bezeichnet als `wartet auf Zahlungszugang`, und zugleich wird er den Auftraggeber zur Zahlung des Entgelts für die COC-Besorgung auffordern. Beim Bedarf werden an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers alle weiteren Informationen betreffend seine Bestellung zugesandt.
e) Eine verbindliche Auftragsannahme enthält die VIN-Nummer des Fahrzeuges und eventuell weitere Daten zum Fahrzeug, für das der Auftraggeber die COC-Besorgung bestellt, ferner Angabe des Entgelts für die COC-Besorgung, die Angabe der Lieferfrist, Angabe der Zustelladresse für die Zusendung des eingeholten COC (nachstehend nur `Sendung`), Bedingungen und Termin der Beförderung der Sendung an die vereinbarte Zustelladresse des Auftraggebers.
f)    Die Verpflichtung des Auftragnehmers, das COC einzuholen, entsteht erst nachdem das Entgelt für die COC-Besorgung einschließlich Versandpreis dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben worden ist (nachstehend nur „Entgelt für die COC-Besorgung“). Die zur COC-Besorgung erforderliche Frist beginnt erst zu diesem Zeitpunkt.

3.    Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet
a) das COC entsprechend den Vorgaben in der Auftragsbestätigung, die der Auftragnehmer an den Auftraggeber übersendet hat, zu besorgen
b) einen Steuerbeleg in der schriftlichen oder elektronischen Form dem Auftraggeber abzugeben
c) das COC in möglichst kurzer Frist zu liefern
d) den Auftraggeber von objektiven Hindernissen zu verständigen, die eine Verlängerung der zur Besorgung von COC erforderlichen Frist zur Folge haben können

3.2 Der Auftragnehmer hat das Anrecht auf
a) ordentliche und fristgerechte Bezahlung des Entgelts für die COC-Besorgung durch den Auftraggeber
b) Widerruf des Auftrages oder dessen Teiles, sofern er nicht imstande ist, das COC innerhalb der mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Frist oder zu dem auf der Webseite des Auftragnehmers www.cocdata.eu angeführten Preis zu liefern. Über den Widerruf des Auftrages oder dessen Teiles wird der Auftraggeber per E-Mail oder telephonisch verständigt.

4.    Rechte und Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet:
a) in der Bestellung wahrhaftige und vollständige Angaben anzugeben. Für die Wahrhaftigkeit und Vollständigkeit der Angaben haftet ausschließlich der Auftraggeber
b) die zur Bearbeitung der Bestellung erforderlichen Unterlagen beizulegen
c) eine reibungslose Entgegennahme der gelieferten Sendung sicherzustellen, insbesondere muss der Auftraggeber in Tagen der geplanten Lieferung unter der zu Zwecken der Lieferung angegebenen Telefonnummer erreichbar oder an der Zustelladresse anwesend sein und seinen Postbriefkasten ordentlich gekennzeichnet haben.
d) den für die COC-Besorgung vereinbarten Preis einschließlich Auslagen für die Zustellung der COC im vereinbarten Fälligkeitstermin zu bezahlen
e)    den Inhalt der Sendung – COC sowie deren Verpackung – sofort nach deren Entgegennahme zu überprüfen.


4.2 Der Auftraggeber hat das Anrecht auf:
a) Zurücknahme der Bestellung vor deren verbindlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer
b)    Rückerstattung des bezahlten Entgelts oder dessen Teiles für die COC-Besorgung bei Nichterreichbarkeit des COC-Zertifikats zum konkreten Fahrzeug und die Finanzmittel werden ihm binnen 7 Tage nach dem Tag, an dem der Auftragnehmer von dieser Tatsache Kenntnis erlangt hat, zurückerstattet.

5.    Lieferbedingungen

a) Die auf der Webseite www.cocdata.eu angegebenen Fristen für die Besorgung einzelner COC dienen als Auskunft und hängen von unseren Geschäftspartnern ab. Die Frist kann in Ausnahmsfällen abweichend sein.
b) Die Frist für die COC-Besorgung beginnt am Tag, an dem die vollständige Zahlung vom Auftraggeber dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben worden ist.
c) Beim Eintritt unvorhergesehener Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren und ein objektives Hindernis darstellen, das den Auftragnehmer an der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen hindert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Frist für die Besorgung um die Dauer des Hindernisses zu verlängern, wobei er während der Dauer dieses Hindernisses nicht im Verzug ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Tatsache und von der voraussichtlichen Frist für die COC-Besorgung zu verständigen.
d) Ist der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung mehr als 21 Tage in Verzug gegenüber dem angegebenen Termin der Vertragserfüllung, steht dem Auftraggeber der Anspruch auf einen Nachlass in Höhe von 10,- EUR aus dem Preis des Auftrages oder auf den Rücktritt vom Vertrag und Rückerstattung des bezahlten Preises für die COC-Besorgung oder dessen Teiles zu.
e) In dem Fall, wenn der Auftragnehmer die Sendung dem Auftraggeber auf den im Vertrag über die COC-Besorgung genannten Ort zugestellt hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Sendung persönlich zu übernehmen oder sicherzustellen, dass die Sendung von einer Person übernommen wird, die zur Übernahme der Sendung und Unterzeichnung des Protokolls über die Zustellung und Übergabe während seiner Abwesenheit bevollmächtigt wird. Sollte die Zustellung der Sendung infolge der Nichterreichbarkeit des Auftraggebers am im Vertrag über die COC-Besorgung bestimmten Ort wiederholt erfolgen, hat der Auftraggeber alle dadurch entstandenen Kosten, insbesondere bei der wiederholten Zustellung der Sendung zum auf den im Vertrag über die COC-Besorgung bestimmten Ort, zu tragen. Die Sendung gilt als zugestellt zum Zeitpunkt der Zustellung der Sendung auf die in der verbindlichen Auftragsbestätigung genannte Adresse und als übernommen zum Zeitpunkt der physischen Entgegennahme der Sendung durch den Auftraggeber bzw. durch seinen berechtigten Vertreter oder durch die Verweigerung der Entgegennahme der Sendung, die vom Spediteur im Protokoll über die Zustellung und Übergabe vermerkt wird.
f) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Inhalt der Sendung, also COC sowie dessen Verpackung sofort nach der Entgegennahme zu überprüfen. Sollte der Auftraggeber eine mechanische Beschädigung von COC feststellen (Zerknitterung wird für keine mechanische Beschädigung gehalten), ist er verpflichtet, diese Tatsache dem Spediteur mitzuteilen und in seine Anwesenheit den Zustand von COC zu überprüfen. Im Falle der Beschädigung der Sendung und deren Inhalts ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Niederschrift über den Umfang und Charakter der Beschädigung der Sendung auszufertigen, deren Richtigkeit vom Spediteur zu bestätigen ist. Der Auftraggeber hat die Niederschrift an den Auftragnehmer an die Anschrift des Auftragnehmers per Post zu versenden.
g)    Der Auftraggeber erhält die Rechnung zu jeder Sendung.

6.    Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den im Vertrag über die COC-Besorgung vereinbarten Preis für die COC-Besorgung, gültigen zum Zeitpunkt dessen Abschlusses, einschließlich Auslagen für die Zustellung in Form einer Sendung, durch eine bargeldlose Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers und auf die im Punkt 6.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführte Art zu bezahlen.
6.2 Der Auftragnehmer ist als MwSt-Zahler registriert und kann die Zahlungen ohne der Geltendmachung der MwSt erst nach der Überprüfung der UID/USt.-Id.Nr. des Auftraggebers als Mehrwertsteuerpflichtigen fakturieren. Zwecks der Rechnungsausstellung ohne Geltendmachung der MwSt hat der Auftraggeber seine gültige UID/USt.-Id.Nr. anzugeben und das Feld ‘MwSt-Zahler’ in ‘Rechnungsangaben’ direkt in der Bestellung anzukreuzen. Sollte der Auftraggeber seine gültige UID/USt.-Id.Nr. spätestens bis zum Zeitpunkt der verbindlichen Auftragsbestätigung nicht eingeben, wird solche Mitteilung nachträglich nicht akzeptiert werden können.
6.3 Der Auftragnehmer verlangt die Zahlung für die COC-Besorgung im Voraus, und zwar nach der verbindlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.
6.4 Als Tag der Bezahlung gilt der Tag, an dem die vollständige Zahlung für die COC-Besorgung dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wird.
6.5 Der Auftraggeber kann die Zahlung auf eine der nachstehenden Zahlungsarten vornehmen:
• GP CardPay – Zahlung mit einer Kredit- oder Debitkarte (VISA, MasterCard, Maestro)
• PayPal – elektronischer Zahlungsverkehr ( www.paypal.com )
• per Banküberweisung auf das Konto der Progress EU, s.r.o.

6.6 Die mit der direkten Banküberweisung auf das Konto des Auftragnehmers verbundenen Bankgebühren hat der Auftraggeber voll zu tragen.
6.7 Die mit der Überweisung per GP WebPay oder PayPal auf das Konto des Auftragnehmers verbundenen Gebühren hat der Auftraggeber voll zu tragen.
6.8    Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Nachlass vom Preis für die COC-Besorgung oder vom Versandpreis abzulehnen oder aufzuheben, wobei dem Auftraggeber kein rechtlicher Anspruch darauf zusteht.

7.    Stornierung der Bestellung

7.1    Stornierung der Bestellung durch den Auftraggeber
a) der Auftraggeber kann die Bestellung jederzeit, bevor sie verbindlich bestätigt wird, ohne Angabe von Gründen zurücknehmen,
b) der Auftraggeber darf die Bestellung nach deren verbindlichen Bestätigung nicht zurücknehmen
c)      sollte die Bestellung einvernehmlich aufgehoben werden, steht dem Auftragnehmer der Anspruch auf den vollen Preis für die COC-Besorgung oder auf  einen Betrag in Höhe der bereits angefallenen Kosten der COC-Besorgung zu.


7.2 Stornierung der Bestellung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Bestellung oder deren Teil in folgenden Fällen zu stornieren:
a) es ist nicht möglich, das COC einzuholen, oder der Subunternehmer hat den Preis wesentlich geändert, wovon der Auftragnehmer den Auftraggeber zwecks der Absprache hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zu verständigen hat;
b) der Auftragnehmer ist nicht imstande, das COC trotz aller aufgewandten Mühe in der festgelegten Frist auf Grund dessen Unzugänglichkeit oder zum vereinbarten Preis einzuholen. Dem Auftraggeber steht der Anspruch auf die Zurückerstattung des bezahlten Preises oder dessen Teiles für die COC-Besorgung im Falle der Unzugänglichkeit für ein konkretes Fahrzeug zu und die Finanzmittel werden im in der Frist von 7 Tagen zurückerstattet. Die mit der bargeldlosen Überweisung verbundenen Kosten hat stets der Auftraggeber zu tragen.
c)     das Fahrzeug entspricht nicht den technischen Parametern für die EG-Typengenehmigung in Übereinstimmung mit der EU DIRECTIVE 2007/46/EC.

8.    Reklamationen

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich per E-Mail mitzuteilen und das COC insgesamt mit der Rechnung im Original an die Sitzanschrift des Auftragnehmers zurückzusenden. Der Auftragnehmer wird Kontakt mit dem Auftraggeber zwecks der Erledigung der Reklamation aufnehmen.
8.2 Der Auftragnehmer haftet nur für diejenigen Mängel im COC, die er selbst verursacht hat. In solchen Fällen steht dem Auftraggeber der Anspruch auf die Beseitigung der Mängel im COC auf Rechnung des Auftragnehmers zu. Ist der Auftragnehmer nicht imstande, ein neues COC in einer angemessener Nachfrist oder unter billigerweise zumutbaren Aufwendungen einzuholen, steht dem Auftraggeber Anrecht auf die Zurückerstattung des bezahlten Preises oder dessen Teiles für die COC-Besorgung zu.
8.3 Liegt ein vom Auftraggeber zu vertretender Mangel im COC vor, der z.B. darauf beruht, dass er unrichtige oder unvollständige Angaben in der Bestellung angegeben hat, oder den Mangel vom Fahrzeughersteller zu vertreten ist (dieser Mangel stellt einen Grund für die Verweigerung der Ausstellung der entsprechenden Übereinstimmungsbescheinigung dar), kann der Auftragnehmer Mitwirkung zwecks der Abhilfe anbieten, dennoch kann diese Mitwirkung auf keinen Fall als Anerkennung der Verantwortung für die Mängel im COC seitens des Auftragnehmers betrachtet werden. In solchen Fällen hat der Auftraggeber sämtliche Aufwendungen für die Besorgung und Zustellung eines mangelfreien COC zu tragen.
8.4    Sollte die zuständige Behörde das COC wegen einen Mangel, der vom Auftragnehmer nach Punkt 8.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vertreten ist, nicht akzeptieren, hat der Auftraggeber diese Tatsache durch die Vorlage der schriftlichen Entscheidung der zuständigen Behörde über die Ablehnung von COC einschließlich deren Begründung nachzuweisen. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung insgesamt mit der Urschrift von COC und Rechnung im Original an den Auftragnehmer auf die Sitzanschrift des Auftragnehmers zurücksenden. Anschließend wird der Auftragnehmer den bezahlten Preis oder dessen Teil für die COC-Besorgung an das Bankkonto des Auftraggebers binnen 7 Tagen nach der Zustellung dieser Entscheidung insgesamt mit der Urschrift von COC und die Rechnung im Original dem Auftragnehmer zurückerstatten.

9.    Haftung

Der Auftragnehmer haftet für:
a) Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich ergebenden Verpflichtungen verletzt hat, insbesondere durch die Angabe von unvollständigen oder inkorrekten Angaben in der Bestellung
b) verspätete Zustellung, Verlust oder Beschädigung der Sendung, die durch die Speditionsgesellschaft verursacht wurde
c) Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Auftragnehmers infolge unvorhergesehener Ereignisse. Unter unvorhergesehenen Ereignissen werden jegliche Ereignisse außerhalb der angemessenen Kontrolle des Auftragnehmers verstanden.
d)    entgangenen Gewinn oder Verlust des Auftraggebers oder jedweden Dritten ohne Einschränkung

10.    Schutz der persönlichen Daten

10.1 Der Auftragnehmer achtet auf die Privatsphäre des Klienten.
10.2 Der Auftragnehmer wird die Personalien ohne seiner vorheriger Zustimmung nicht abändern sowie an Dritten weiterleiten (mit Ausnahme des zur COC-Besorgung erforderlichen Umfangs)
10.3 Für weitere Informationen über die Erfassung und Verarbeitung ‘Schutz der Privatsphäre‘ siehe unsere Webseite www.cocdata.eu.

11.    Schlussbestimmungen

11.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Änderungen werden am Tag deren Veröffentlichung auf der Webseite www.cocdata.eu gültig.
11.2 Die Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die am Tag der verbindlichen Auftragsbestätigung gültig waren.
11.3 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, jegliche Streitigkeiten durch eine gütliche Beilegung oder im Einvernehmen zu lösen. Der Gerichtsstand für eventuelle Prozesse ist der Sitz des Auftragnehmers.
11.4 Der Auftraggeber bestätigt durch die Übersendung der Bestellung, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgelesen hat und mit deren Inhalt in vollem Umfang einverstanden ist.
11.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 21/03/2011 gültig und wirksam.